Endlich wurden von Bildungsministerium neue Leitlinien für den Umgang mit Lese-Rechtschreibprobleme im schulischen Kontext veröffentlicht. Ich habe die wichtigsten Eckpunkte für euch zusammengefasst:
Geltungsbereich
Die Leitlinien gelten in ganz Österreich und schließen alle Kinder und Jugendlichen mit auffallenden Lese- und Rechtschreibproblemen ein.
Es stehe also allen Schülerinnen und Schülern mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten stehen entsprechende Fördermaßnahmen zu, sowohl
Kindern und Jugendlichen mit klinisch-psychologischer Diagnose als auch
Kindern und Jugendlichen OHNE klinisch-psychologischer Diagnose, deren individuellen Probleme die Lehrkräfte festgestellt haben.
Fördermaßnahmen & Unterstützung
Die Stärken der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt in den Mittelpunkt zu stellen.
Das Feedback der Lehrkraft über die individuellen Verbesserungen steigert das Selbstvertrauen und die Motivation.
Angaben im Rahmen von Leistungsfeststellungen sind in einer der Lesefertigkeit angemessenen Schriftgröße und Übersichtlichkeit (Schriftlayout) zu machen
Weiters kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Hilfsmittel wie ein Leselineal (z.B. Easy Reading Schablone) einzusetzen, die Angabe vorzulesen oder Audioaufnahmen der Angabe zur Verfügung zu stellen.
Anpassung der Rahmenbedingungen bei Leistungsfeststellungen z. B.Arbeit am Computer: die Nutzung eines Textverarbeitungsprogrammes, einer elektronischen Korrekturhilfe und eines elektronischen Wörterbuches
Rücksichtnahme bei Hörverstehensübungen : Pausieren/Unterbrechen der Audiodateien (auch selbstgesteuert) 1-2 zusätzliche Hörphasen
Welche Hilfestellung notwendig ist, vereinbaren die Lehrkraft gemeinsam mit speziell ausgebildeten Fachlehrkräften und der Schulleitung und ist abhängig von der individuellen Situation der Schülerin oder des Schülers.
Die notwendigen Hilfestellungen, die im Schulalltag zum Einsatz kommen, sind auch bei den (abschließenden) Prüfungen anzuwenden.

Leistungsbeurteilung
Alle in der Leistungsbeurteilungsverordnung angeführten Formen der Leistungsfeststellung (Mitarbeit, mündliche Leistungsfeststellungen, schriftliche Leistungsfeststellungen, praktische und graphische Leistungsfeststellungen) für Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen sind zu berücksichtigen und deren Einsatz ist als grundsätzlich gleichwertig anzusehen.
Daraus ergibt sich, dass schriftliche Leistungsfeststellungen nie für sich alleine die Grundlage einer Semester- bzw. Jahresbeurteilung sein dürfen.
Für die Beurteilung in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und den Lebenden Fremdsprachen sind (zusammengefasst) die fachlichen Aspekte ⦁ Aufbau und Inhalt ⦁ Ausdruck und Wortschatz ⦁ Sprachrichtigkeit und ⦁ Schreibrichtigkeit angegeben.
Schularbeiten und andere schriftliche Leistungsfeststellungen dürfen daher nicht ausschließlich nach Art und Anzahl der Rechtschreibfehler beurteilt werden.
Verstöße im Bereich der Rechtschreibung (sowie der Grammatik) sind Fehlerkategorien zuzuordnen. Identische Fehler sind dabei nur einmal zu werten.
Bei der Leistungsbeurteilung sind dem zuletzt erreichten Leistungsstand das größere Gewicht zuzumessen. Dadurch fließen auch individuelle Verbesserungen der Schülerin oder des Schülers in die Beurteilung ein.
In anderen Unterrichtsfächern als im Unterrichtsgegenstand Deutsch und in den Lebenden Fremdsprachen haben das Lese- und das Rechtschreibvermögen der Schülerin oder des Schülers keinen Einfluss auf die Notengebung.
Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-/Rechtschreibstörung kann zusätzlich zu den unter angeführten allgemeinem Fördermaßnahmen ein Zeitzuschlag gewährt werden. Welche konkrete Zeitzugabe angemessen bzw. erforderlich ist, liegt im pädagogischen Ermessen.
Rechtschreibfehler, die auf einer Lese-/Rechtschreibstörung basieren, können bei der Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand Deutsch bzw. in Fremdsprachen ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
Es besteht kein Einwand, dass Schülerinnen und Schülern bei der Leistungserbringung bei schriftlichen Arbeiten zeitgemäße Hilfsmittel zur Überprüfung der Schreibrichtigkeit zur Verfügung gestellt werden (z.B. Verfassen der Arbeit am PC: vorgesehen sind ein Textverarbeitungsprogramm, die Nutzung einer elektronischen Korrekturhilfe und ein Online-Wörterbuch).
Feststellung
Die Feststellung einer Lese-/Rechtschreibstörung nach ICD-10- oder der AWMF-S3-Leitlinie darf nur durch eine klinische Psychologin/einen klinischen Psychologen bzw. ein ärztliches Gutachten erfolgen. Bei Bedarf kann der schulpsychologische Dienst beigezogen werden.